27. März 2024

HZV-Express | Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q2/24)

In diesem HZV-Express Q2/24 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal. 
 

Neuerungen zum 01.04.2024

 

HZV-Vertrag mit der EK (Honoraranlage TK)

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung

Zuschlag für das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis

Anhang 7 zur Anlage 3

Meldeformular

Quartalsrundschreiben

Praxen, die das Qualitätssiegel „Nachhaltige Praxis“ der Stiftung Praxissiegel e.V. erworben haben, können im HZV-Vertrag mit der TK Baden-Württemberg einen Zuschlag auf jede vergütete P1 abrufen.

Die Meldung erfolgt via Selbstauskunft, inkl. Beilegung des Siegels.

Stufe Exzellent 12,00 EUR

oder

Stufe Basis
9,00 EUR

auf jede P1

Zuschlag für
das Qualitätssiegel
Nachhaltige Praxis
 

 

 

Neuerungen zum 01.01.2024

 

HZV-Vertrag mit der BKK GWQ

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung
Zuschlag Klimaresiliente Versorgung

Nähere Informationen

Rundschreiben

Honoraranlage

Anhang 6 zur Anlage 3

Meldeformular

Der Zuschlag klimaresiliente Versorgung wird nun auch im Vertrag mit der BKK GWQ vergütet.

Qualifikationsvoraussetzungen: Besuch einer Fortbildung mit Schwerpunkt „Klima und Gesundheit“ durch den oder die Hausärzt:in + eines Praxisteammitglieds je Praxis (mind. 19h Wochenarbeitszeit) und Meldung der Qualifikation an die HÄVG.

8 € / Kalenderjahr auf die P3

Zuschlag klimaresiliente Versorgung
 

Zuschlag akademischer nichtärztlicher Heilberufe

Nähere Informationen

Rundschreiben

Honoraranlage

Meldeformular Heilberufler

 

 

Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Heilberufler:innen wird durch den neuen Zuschlag akademischer nichtärztlicher Heilberufler:innen folgend vergütet:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche)
    -> 10 € auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche)
    -> 7,50 € auf P1
  • 0,5 Stelle (19 h pro Woche)
    -> 5 € auf P1

Es gilt die Definition und Auflistung von Heilberufler:innen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Bis zu 10 € auf jede P1

Zuschlag
akademischer
nichtärztlicher
Heilberufe
 

 

HZV-Vertrag mit der AOK BW

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung
Verlängerung CovidCare-Modul

Nähere Informationen

Rundschreiben

Anhang 10a zur Anlage 12

 

Die Versorgungsmöglichkeit von Patient:innen mittels Care Cockpit wird um ein weiteres Jahr (bis Ende 2024) verlängert.

40 €/ Krankheitsfall

56019

 
 
 

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